(Rinteln) Der Einzelhandel ist durch seine monatelangen Schließungen aufgrund der Corona-Verordnung stark betroffen. Mit individuellen, kreativen Lösungen wird versucht, das Beratungs- und Verkaufsgeschäft per Telefon, Internet oder Videotelefonie samt Bring- und Abholservice aufrecht zu erhalten. Die Rintelner WGS beantragt nun eine Maßnahme, die nach einer Wiedereröffnung der Geschäfte zur Unterstützung des Handels beitragen soll. Demnach sollen die Parkgebühren im Rintelner Innenstadtbereich befristet für einen Zeitraum von drei Monaten nach erfolgter Öffnung erlassen werden.
Konkret verspricht sich die WGS davon eine zusätzliche Movitation für Kunden, nach Rinteln zu kommen, hier einzukaufen und „dadurch mitzuhelfen, die Innenstadt nicht zur Geisterstadt verfallen zu lassen“, so formuliert es Antragsteller Heinrich Sasse. Der stellvertretende WGS-Fraktionsvorsitzende beantragt, das Thema im Verwaltungsausschuss und, falls nötig, auch im Rat auf die Tagesordnung zu setzen. Da es ähnliche, unbefristete Anträge in der Vergangenheit nicht bis zur Umsetzung geschafft hätten, sei eine zeitliche Begrenzung von drei Monaten angedacht, „um nach dem Lockdown wieder Kundenbindungen herzustellen“.
Weiterhin schlägt die WGS vor, die Entscheidung des Gebührenerlasses von der Stadtverwaltung mit der freundlichen Bitte an die Bürger bekannt zu machen, die Rintelner Geschäfte durch möglichst weitgehende örtliche Einkäufe in Rinteln uns seinen Ortsteilen zu unterstützen. Dies solle gegebenenfalls auch mit einem Flugblatt geschehen.