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Niedersachsen: „Winterruhe“ geht in die Verlängerung, Corona-Verordnung wurde aktualisiert

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(Niedersachsen) Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Die neuen Regeln in Niedersachsen gelten bis zum 23. Februar.

Die „Winterruhe“ wird weiter verlängert (Warnstufe 3, unabhängig von den tatsächlichen Werten). Im Wesentlichen bleibt es bei den bestehenden Kontaktbeschränkungen und der Maskenpflicht. In einigen Bereichen hat das Land jedoch Änderungen beschlossen.

Im Rahmen der „2G-plus“-Regelung entfällt die zusätzliche Testpflicht für Personen mit einer Dritt-Impfung („Booster“), für Personen die einmal geimpft und genesen sind, für „frisch Zweitgeimpfte“ (Zweitimpfung höchstens 90 Tage alt) und für Genesene deren Nachweis mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Sport unter freiem Himmel: 2G-plus für Mannschaftssport, 3G für Individualsport

Nachdem das OVG Lüneburg die 2G-Regel für Sport im Freien gekippt hatte, gilt für Sport im Freien unter Warnstufe 2 und 3 die 3G-Regel, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern ständig eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, beispielsweise beim Tennis-Doppel oder bei größeren Gruppen im Golf- oder Laufsport, gilt 2G-plus.

Testen in Kitas und Schulen

Zum 15. Februar wird aus dem freiwilligen Testangebot für Kita-Kinder eine Testpflicht (ab 3 Jahren), drei Mal pro Woche. Sollte das Testen eines Kindergartenkindes nicht möglich sein (ärztlicher Nachweis nötig), muss ein Elternteil den Test drei Mal pro Woche an sich durchführen.

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Schulkinder testen sich weiterhin täglich zu Hause. Geboosterte oder doppelt geimpfte und genesene Schüler sind von der täglichen Testpflicht befreit.

Die maximale Infektionsbelastung wird seitens der Landesregierung für die zweite oder die dritte Februarwoche erwartet. Ministerpräsident Stephan Weil: „Viele Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus verlaufen vergleichsweise moderat, die Menschen haben einige Tage lang Grippesymptome. Dennoch gibt es eine zunehmende Zahl von Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen.“ Man müsse „auch weiterhin Vorsicht walten lassen“, damit dies nicht zur Überforderung von Kliniken und Personal führe. Es gelte zu verhindern, dass zu viele Menschen sich gleichzeitig infizieren beziehungsweise gleichzeitig behandlungsbedürftig werden, so Weil: „Ich hoffe, dass wir nach dem Peak Mitte/Ende Februar weniger Schutzmaßnahmen benötigen werden.“

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(Quelle der Infografiken: Niedersachsen.de)

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