(Rinteln) Die Stadt Rinteln weist aus aktuellem Anlass und in Anbetracht der geltenden Corona-Verfügung nochmals auf folgendes hin:
„Es dürfen ausnahmslos keine Osterfeuer abgebrannt werden. Das betrifft auch offene Feuer auf Privatgrundstücken. In der Öffentlichkeit hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Untersagt sind Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot gefährden.
Obwohl das vorhergesagte Osterwetter dazu animiert, gilt dies insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick und Grillen im Freien. Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Die Polizei und der Ordnungsdienst der Stadt Rinteln setzen auch am Osterwochenende ihre Kontrolltätigkeiten fort. Es werden insbesondere Freizeitanlagen wie unsere Parks und das Weserufer am Weseranger beobachtet; ebenso die touristischen Ziele in Rinteln, die Altstadt und die Fußgängerzone.“ (pr)