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Polizei kündigt Geschwindigkeitskontrollen vor Schulen an

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Die Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg kündigt gezielte Schulwegüberwachungen mit Geschwindigkeitskontrollen vor Schulen nach den Herbstferien an.

Nach zwei Wochen Ferien müssen sich die Verkehrsteilnehmer wieder auf Schüler auf den Straßen, im Bereich von Bushaltestellen und Schulen einstellen. Dazu kommt noch die dunkle Jahreszeit mit schlechten Sichtverhältnissen und nassen Fahrbahnen.

Anlass für die Ordnungshüter Geschwindigkeitskontrollen vor Schulen und Kindergärten pünktlich zum Schulbeginn in der ersten Schulwoche durchzuführen und so auf das bestehende Unfallrisiko durch die veränderten Verkehrsverhältnisse hinzuweisen. Im Landkreis Nienburg wird die Polizei von Messteams des Kreises unterstützt.

Das Sehen und gesehen werden überlebenswichtig ist, verdeutlicht die Polizeistatistik: Im vergangenen Jahr verunglückten 52 Kinder im Straßenverkehr im Nienburger Landkreis, drei Kinder davon waren als Fußgänger und 17 als Radfahrer unterwegs. Im Landkreis Schaumburg verunglückten 83 Kinder, 35 waren Fahrradfahrer und zehn Fußgänger.

„Dunkelheit beeinträchtigt die Wahrnehmung von Fahrzeugen. Kinder können noch schwieriger Geschwindigkeiten und Entfernungen einschätzen“, sagt Polizeisprecherin Gabriela Mielke. Nur mit hoher Aufmerksamkeit und verringerten Geschwindigkeiten können Autofahrer Fehlverhalten von Schülern begegnen.

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Daher der Appell der Polizei: Runter vom Gas, an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten und vorausschauend fahren!

Bei Kindern, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollte regelmäßig das Gefährt auf die Verkehrstauglichkeit kontrolliert werden.

„Wir empfehlen das Tragen von heller, reflektierender Kleidung damit ihre Kinder nicht übersehen werden“, ergänzt Mielke.

Reflektierende Elemente an Kleidung, an Schulranzen, um Arme oder Beine geschlängelte Bänder oder die gelben Sicherheitswesten sind für Fahrzeugführer bis zu 150 Meter weit sichtbar. Dunkel gekleidete Personen werden erst ab 30 Metern erkannt.

Die Polizei stellt immer wieder fest, dass die Kinder im Auto gar nicht oder falsch angeschnallt sind oder während der Fahrt den Ranzen auf dem Rücken haben. Die Halte- oder Parkverbote vor Schulen dienen nicht als reservierte Parkplätze der Eltern, während sie auf ihre Söhne und Töchter warten. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass die Schulkinder gut gesehen werden.

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