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RI-Antrag im Stadtrat: „Die Mauer muss weg“

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(Rinteln) Das Baugrundstück am südlichen Ende der Fußgängerzone in der der Klosterstraße/Ecke Kahlergasse beschäftigt die Rintelner Bürger und Politik gleichermaßen.

Hört man sich in der Stadt um, erntet man selten schmeichelhafte Kommentare zur Fläche, wo einst die Gebäude der Tedi-Filiale und der Schaumburger Zeitung standen. Dass es wohl so bald nichts mit dem Baubeginn der Senioren-Wohnanlage mit Dialysezentrum wird, dürfte nach den jüngsten Artikeln und dem blickdichten Spanplattenzaun, der den durchlässigen Bauzaun ersetzt auch klar wird.

RI-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser, bekennender Kritiker des Gebäudeabrisses und der geplanten Baumaßnahme, fordert jetzt für die nächste Ratssitzung, das Thema Holzzaun wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. Konkret solle die Verwaltung bis Ostern dafür Sorge tragen, dass die „Spanplattenwand der Firma IMMAC auf dem oben genannten Baugrundstück den Anforderungen der geltenden Gestaltungssatzung entsprechend ausgeführt wird“. Sie stehe laut Neuhäuser im Widerspruch zum geltenden Baurecht.

„Nach der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO, die der Rat der Stadt Rinteln einmütig beschlossen hat, und die für die Verwaltung bindendes Recht ist, ist es nicht möglich, auf Dauer die oben genannten Grundstücke mit einer unglaublich hässlichen, mehr als 2 m hohen massiven Wand aus Spanplatten einzuzäunen“, so Neuhäuser wörtlich.

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Laut Bauvorschrift sind für Einfriedungen zu öffentlichen Straßen im Bereich der Altstadt und Wallanlagen als Material Ziegelmauern oder -pfeiler zulässig, ebenso Bruchsteinmauern aus Naturstein oder -pfeiler, der in Form und Farbe dem heimischen Sandstein entspricht. Weiterhin sind unter anderem erlaubt: Senkrecht strukturierte Holzstaketenzäune, Metallgitterzäune (Guss- oder Schmiedeeisen), sowie Hecken aus Feldahorn, Rotbuche, Weißdorn, Hainbuche, Liguster oder Europäischer Eibe.

Die Gestaltung von Einfriedungen zu öffentlichen Straßen könne die Wirkung des öffentlichen Raumes maßgeblich beeinflussen, so Neuhäuser mit Verweis auf die Begründung der Stadt Rinteln: „In den letzten Jahren wurde insbesondere die Fußgängerzone mit hochwertigen Materialien ansprechend umgestaltet“. Weiter heißt es laut Neuhäuser in der Begründung: „Um ein ansprechendes Gestaltungsbild im öffentlichen Raum zu gewährleisten, ist es erforderlich, auch ein Katalog der zulässigen Materialien für Einfriedungen, die an öffentliche Straßen angrenzen, festzulegen.“ Ziel sei es demnach, Einfriedungen, wie sie typisch für Gewerbegebiete sind, zu verhindern.

„Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass irgendjemand diese ´Mauer´ schön findet“, so Neuhäuser weiter. Dies sei letztendlich aber auch unerheblich, „da sie nicht aus den oben wiedergegebenen Materialien besteht und damit baurechtlich unzulässig ist. Da das Grundstück kein Baugrundstück ist, es wird ja nicht gebaut oder dies ist zeitnah beabsichtigt, ist es auch nicht eine Art Bauzaun, der zur Sicherung einer Baumaßnahme vorübergehend zulässig wäre.“

Abschließend fügt der RI-Fraktionschef hinzu: „Die Stadtverwaltung hat diesen Schandfleck durch ihre Abrissgenehmigung zugelassen, er ist jetzt da, und die Rintelner Bürger sollen damit leben. Die Fraktion Rintelner Interessen hält es indes nicht für angezeigt, dass eine offensichtlich rechtswidrige Ausführung einer Einfriedung hier auf Dauer das Stadtbild nachhaltig beeinträchtigt.“

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