(Update 27.09.: Wie NABU-Rinteln-Vorsitzender Dr. Nick Büscher heute mitteilte, wird der Vortag zum Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ am 04.09.2020 um 19 Uhr nun im Sitzungssaal der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln stattfinden)
(Update: Wie Jörg Nitsche von der Unternehmenskommunikation der Sparkasse Schaumburg mitteilte, kann die Veranstaltung aufgrund der Entwicklung der Corona-Situation nicht im Prinzenhof der Sparkasse stattfinden. Sobald ein neuer Veranstaltungsort feststeht, werden wir diese Information bekanntgeben.)
(Rinteln) Über das laut NABU von mittlerweile rund 200 Verbänden, Organisationen, Firmen, Parteien und Initiativen unterstützte Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt“ in Niedersachsen wird am Freitag, 4. September, um 19 Uhr Rüdiger Wohlers vom NABU Niedersachsen einen Vortrag im Prinzenhof der Sparkasse (Klosterstraße 11, 31737 Rinteln) halten.
Wohlers wird darin auf die Hintergründe des Volksbegehrens, den dramatischen Verlust an Arten und Lebensräumen in Niedersachsen sowie die „Notwendigkeiten des Umsteuerns“ eingehen, „um dem Artensterben und damit auch dem Höfesterben kleiner und mittlerer bäuerlicher Betriebe zu begegnen, indem diese verlässliche Ausgleichszahlungen für landschaftspflegende Bewirtschaftung erhalten“, und die Verbesserungen vorstellen, die bei einem Erfolg des „bereits von der Bevölkerung fulminant unterstützten Volksbegehrens“, wie Wohlers betonte, aufzeigen – „damit der Kiebitz nicht nur noch im Museum zu sehen ist und Biene, Feldlerche, Rebhuhn und Schmetterlinge noch eine Zukunft haben, genau so wie eine bäuerliche Landwirtschaft.“
Der Referent verfolgte das in Bayern sehr erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und wird auch darüber berichten. Bei der Veranstaltung, zu der der NABU als Teil des örtlichen Aktionsbündnisses einlädt, liegen auch Unterschriftenlisten aus. Zur Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an kontakt@nabu-rinteln.de notwendig, da der Platz im Veranstaltungsraum aufgrund der COVID-19-Beschränkungen stark begrenzt ist. Eine Teilnahme kann nur nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter gewährleistet werden. (pr/Archivfoto)