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Wohnmobilstellplatz an Dankerser Straße ab 2016 gebührenpflichtig?

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Die WGS-Ratsfraktion bat in einem Schreiben an Bürgermeister Thomas Priemer jetzt um die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes für die nächste Ratssitzung der Stadt Rinteln. Es geht um den oft diskutierten Wohnmobilstellplatz an der Dankerser Straße und die Forderung, ab dem 1. Januar 2016 Benutzungsgebühren zu erheben.

Der bis zu 40 Wohnmobilen bietende Platz steht bis zu einer Nutzungsdauer von maximal drei Tagen kostenlos zur Verfügung. Für eine längere Nutzung verweist die Stadt auf ihren Internetseiten auf alternative Campingmöglichkeiten. Der Stellplatz wurde seinerzeit zur Hälfte aus Fördertöpfen der EU mitfinanziert – eine Gebühr für geförderte Stellplätze war nicht erlaubt.

Ende diesen Jahres läuft diese Beschränkung aus, die WGS richtet sich nun an den Bürgermeister, er möge die rechtlichen Grundlagen für die nächste Sitzung des Rates vorbereiten.

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01 rintelnaktuell wohnmobilstellplatz dankerser strasse
Der Wohnmobilstellplatz soll jetzt wieder Bestandteil einer Gebührendiskussion werden.

Die finanzielle Situation der Stadt Rinteln sei „desolat“, so das Schreiben, und weiter „schon jetzt zeichnet sich für die kommenden Jahre ein weiterhin stark steigendes Defizit ab. Die in der Vergangenheit hierfür von der Ratsmehrheit aus SPD/Grüne gesetzten Ursachen – etwa Bau der Verbindungsstraße West oder der Promenade am Alten Hafen mit der nur großen Bürgerinnen und Bürgern einen Ausblick erlaubenden Brücke und der Behinderte und Eltern mit Kleinkindern ausschließenden Treppe – sind unumkehrbar. Der zu erwartenden Politik der Abwälzung der Schulden auf Eltern etwa durch Erhöhung der Kindergartengebühren wird die WGS nicht mittragen“, heißt es in der Begründung.

Weiter, so die WGS, sei es unerklärlich, wieso die Leistung des Bereitstellens eines Wohnmobilstellplatzes kostenlos sein solle. Das Argument, die Wohnmobilbesitzer brächten Geld in die Stadt, greife nicht, da auch Parkgebühren von all jenen verlangt würden, die in der Stadt einkaufen und essen gingen. „Es muss gleiches Recht für alle gelten – und eine besondere Leistung durch die Stadt muss gebührenrechtlich gleich behandelt werden“, so die WGS, schließlich hätten die Wohnmobilisten bei einer Benutzung der Rintelner Campingplätze ja auch eine Standgebühr zu entrichten, somit sei man der Ansicht, dass die Stadt den Rintelner Campingplätzen keine kostenlose Konkurrenz machen dürfe.

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