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Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis startet im Klinikum Schaumburg

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Für die ambulante ärztliche Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten steht für den Landkreis Schaumburg künftig eine zentrale Bereitschaftsdienstpraxis zur Verfügung. Nach umfangreichen Planungen und einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), der niedergelassenen Ärzteschaft und dem Klinikum nimmt die Bereitschaftsdienstpraxis am 4. April 2018 um 15 Uhr am Klinikum Schaumburg in Obernkirchen/Vehlen ihren Betrieb auf. Die Praxisräume befinden sich im Erdgeschoss im Nordkubus des Krankenhauses mit einer guten Anbindung an die Zentrale Notaufnahme des Krankenhauses. Die Bereitschaftsdienstpraxis im Klinikum ist aus dem gesamten neuen Bereitschaftsdienstbereich innerhalb von 30 Minuten zu erreichen.

Die Einrichtung der neuen Bereitschaftsdienstpraxis geht einher mit der Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis Schaumburg. Daher wird auch der Fahrdienst im Landkreis Schaumburg ab dem 4. April 2018 neu organisiert und von den Ärzten des Landkreises künftig einheitlich wahrgenommen. Dazu werden die bisherigen Bereitschaftsdienstbereiche im Landkreis zum Bereitschaftsdienst Schaumburg zusammengelegt.

Die Neustrukturierung des Bereitschaftsdienstes führt auch zu einer Entlastung der Ärzte im Bereitschaftsdienst durch weniger Dienste. Dies dient der Zukunftssicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, denn der Altersdurchschnitt der Ärzte im Landkreis ist hoch (über 55 Jahre) und eine hohe Dienstbelastung schreckt junge Ärzte von einer Niederlassung ab.

Die Räume der neuen Bereitschaftspraxis befinden sich im Erdgeschoss im Nordkubus des Krankenhauses.

„Durch die Kooperation mit dem neuen Krankenhaus wird eine einheitliche zentrale Anlaufstelle mit verbindlichen und verlässlichen Öffnungszeiten für die Notfallpatienten aus dem Landkreis Schaumburg geschaffen. Die Versorgung der Patienten wird so optimiert und beschleunigt.“, so Dr. Bernhard Specker, Geschäftsführer der Bezirksstelle Hannover der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).

Der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVN ist zuständig für nicht lebensbedrohliche Beschwerden wie Grippe, Fieber, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder kleine Wunden, mit denen normalerweise ein niedergelassener Arzt während der Sprechstunden in der Praxis aufgesucht würde. Kann der Patient aber für die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten, steht der ärztliche Bereitschaftsdienst bereit.

Erweist sich die Erkrankung dann doch einmal als schwerwiegender, so ist der kurze Weg ins Krankenhaus von Vorteil. Die Angliederung der Bereitschaftsdienstpraxis an das Krankenhaus und die enge Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten ist ein weiterer Schritt in Richtung bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung und trägt dem Wunsch des Gesetzgebers Rechnung, Bereitschaftsdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einzurichten.

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„Wir freuen uns über die neue KV-Notfallpraxis innerhalb unserer Klinik. Viele Menschen suchen auch mit leichteren gesundheitlichen Problemen die Notaufnahme von Krankenhäusern auf, obwohl sie mit dieser leichteren Erkrankung eine Arztpraxis aufsuchen sollten. Deshalb sind wir überzeugt, dass durch die neue KV-Notfallpraxis nicht nur die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten verbessert, sondern gleichzeitig auch die Zentrale Notaufnahme unserer Klinik entlastet wird,“ erklärt Dr. med. Achim Rogge, Geschäftsführer am Agaplesion Klinikum Schaumburg. (pr)

Die Öffnungszeiten der neuen Bereitschaftsdienstpraxis:

Mittwoch, Freitag: von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage: von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr 
einschließlich Heiligabend und Silvester von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Daneben ist auch weiterhin ein Fahrdienst für nicht gehfähige Patienten eingerichtet, der unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 zu erreichen ist:

Montag, Dienstag, Donnerstag: ab 19:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: ab 15:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage:
 einschl. Heiligabend und Silvester ab 08:00 Uhr und jeweils bis 07.00 Uhr des darauf folgenden Tages.

In der neuen Struktur werden in der Zeit bis 23 Uhr – neben dem Arzt in der Bereitschaftsdienstpraxis – zwei Ärzte im Fahrdienst tätig sein. In lebensbedrohlichen Fällen leistet der Rettungsdienst Hilfe.

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