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Gerichtsurteil nach Geldautomaten-Sprengung in Detmolder Straße

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(Rinteln/Lemgo) Im Fall des gesprengten Sparkassen-Geldautomaten in der Detmolder Straße im April vergangenen Jahres fand jetzt die Verhandlung statt.

Wegen gemeinschaftlich begangener vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall verurteilte das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Lemgo unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Kaboth heute einen 24jährigen Mann aus Extertal (P.) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gegen den mitangeklagten 21-jährigen Mann aus Extertal (A.) wurde die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt wird, zur Bewährung ausgesetzt. Da dieser Mann im Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und damit Heranwachsender war, kam Jugendstrafrecht zur Anwendung, weshalb das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht verhandelt wurde.

Das gab die Pressestelle des Amtsgerichts Lemgo heute bekannt.

 

Die Sparkassen-Zweigstelle in der Detmolder Straße in Rinteln wurde im April 2021 von Tätern heimgesucht, die den Geldautomaten sprengten.

Das Gericht sah es aufgrund der Geständnisse der Angeklagten, der Feststellung von DNA-Spuren beider Angeklagter am Tatort und nach Ansicht von durch Überwachungskameras gefertigter Aufnahmen als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten am 13.04.2021 gegen 01:15 Uhr eine Explosion des Geldautomaten in der Zweigstelle der Sparkasse in der Detmolder Str. 11A in Rinteln herbeigeführt haben. Hierzu hebelte der Angeklagte P. den Geldautomaten in dem Innenraum der Sparkasse teilweise auf und führte einen Schlauch, der mit einem Gastank verbunden war, den die Angeklagten zuvor gemeinsam in den Innenraum der Sparkasse getragen hatten, ein.

Gas in Geldautomat eingeleitet und gesprengt

Dann wurde der Geldautomat mit Gas befüllt und ein Kabel von dem Automaten bis in den Außenbereich verlegt. Mittels eines Elektroschockers verursachte der Angeklagte P. eine Spannung, die am Ende des Kabels zur Detonation des Gasgemisches führte. Es entstand eine Stichflamme und Verpuffung. Dennoch ließ sich der Geldautomat nach der Detonation nicht öffnen, sodass die Angeklagten ohne die beabsichtigte Beute vom Tatort flohen. Weitere Schäden an dem Innenraum der Sparkasse und dem weiteren Gebäude infolge der Detonation blieben glücklicherweise aus.

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Polizeibeamte der Polizei in Rinteln erhielten vor Ort von einem Zeugen den Hinweis darauf, dass zwei Männer in einem silberfarbenen Pkw geflohen waren. Bereits um 1:40 Uhr konnten die Polizeibeamten einen silbernen Skoda mit Paderborner Kennzeichen in unmittelbarer Nähe zum Tatort feststellen, der nicht auf die Anhaltezeichen der Polizeibeamten reagierte, sondern mit bis zu 120 km/h durch Rinteln floh.

Flucht im Skoda mit bis zu 120 Stundenkilometern durch Rinteln

Schließlich hielt das Fahrzeug an und beide Insassen flohen zu Fuß weiter. Der Angeklagte A. konnte schließlich von Polizeibeamten gestellt werden. Hierbei gab er zunächst an, überfallen und entführt worden zu sein. Bei der späteren polizeilichen Vernehmung zeigte sich der Angeklagten geständig, benannte die Einzelheiten der Tatausführung und seinen Mittäter.

In der heutigen Hauptverhandlung hielt der Angeklagte A., vertreten durch einen Rechtsanwalt aus Detmold, an seinem umfassenden Geständnis fest. Der Angeklagte P. zeigte sich erst nach Beratung mit seinem Strafverteidiger aus Lemgo, geständig. Festgestellte DNA-Spuren am Tatort und Fluchtfahrzeug, die eindeutig den Angeklagten zugeordnet werden konnten, führten neben den Geständnissen zur Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft der Angeklagten. Aufgrund des Geständnisses konnte die gegen den Angeklagten P., der bislang nicht vorbestraft war, verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Im Hinblick auf den Angeklagten A., der bereits wegen Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden worden war, steht die Entscheidung, ob eine Jugendstrafe verhängt wird, noch aus. Das Gericht konnte die hierzu erforderliche Feststellung, dass im Tatzeitpunkt schädliche Neigungen des Angeklagten vorlagen, die die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich machten, nicht treffen, zumal die Tatbegehung bereits knapp ein Jahr zurück liegt und die letzte anderweitige Verurteilung des Angeklagten aus dem Jahr 2019 stammt. Deshalb erfolgte lediglich ein Schuldspruch und die Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung. Möglicherweise wird die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe indes bereits in nächster Zeit getroffen. Insoweit teilte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Detmold mit, dass gegen den Angeklagten A. ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Raubes bei der Staatsanwaltschaft laufe.

(Quelle: Amtsgericht Lemgo, Fotos: Archiv)

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