(Rinteln) Am Donnerstag, 6. Juli um 19 Uhr, kommt der Rat trotz Ferienbeginn noch einmal zu einer öffentlichen Sondersitzung (Sitzungssaal 535, Klosterstraße 20) zusammen.
Im Kern wird es um die Frage gehen, was mit der Kita „Bärenstark“ in Krankenhagen passieren soll. Damit die Planungen fortgesetzt werden können, muss ein Beschluss her. Wie berichtet, ist der bauliche Zustand des rund 30 Jahre alten Gebäudes eine Katastrophe. Zum Vorschein kamen die Baumängel erst, als ein Wasserschaden saniert werden musste.
Zur Debatte steht der Abriss am Standort „Am Brink 8“ inklusive Neubau einer Kita für 4 Gruppen oder alternativ eine Sanierung mit Erweiterung um eine Gruppe.
Kommt der Kita-Abriss und Neubau in Krankenhagen für 5,6 Millionen Euro?
So oder so: Es wird richtig teuer. Die „Container-Kita“ am Bürgerhaus muss für weitere zwei Jahre angemietet bleiben. Der Abriss kostet und die Neuplanung samt Neubau sowieso. Auf rund 5,6 Millionen Euro beläuft sich die Beispielrechnung für einen Neubau am alten Standort. Damit wäre dies zwar auf den ersten Blick die teurere Variante, doch bei der mit rund 4 Millionen gerechneten Sanierung müsse mit weiteren, bösen (ergo: teuren) Überraschungen gerechnet werden, führt die Verwaltung sinngemäß in den Unterlagen aus. Und: Es würde aufgrund der abschnittsweisen Vorgehensweise wohl deutlich länger dauern. Der Neubau dagegen wäre auf dem neuesten Stand, barrierefrei und inklusionsgerecht.
Der Vorschlag des Ortsrates wiederum, die neue Kita direkt neben dem Bürgerhaus am Kirchanger zu bauen, hat aus Sicht der Stadt nach einer Prüfung erhebliche Nachteile. Unter anderem ist ein Funkturm im Weg, dann gibt es rechtliche Probleme aufgrund vorgeschriebenen Mindestgröße für eine Kita mit vier Gruppen. Bedenken hat die Verwaltung auch wegen der Nähe und der Zufahrt zum Bürgerhaus mit Arztpraxis samt geplanter Erweiterung, Bürgerhaus und Feuerwehr. Mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen aufgrund der erwarteten Verdopplung der Patientenzahl und der Grundschule wird ebenfalls gerechnet, so dass diese Lösung aus diesen und diversen anderen Gründen offensichtlich vom Tisch zu sein scheint.
Kurios: Erneute Förderung macht Projekt der Hallenbadsanierung noch teurer – was entscheidet der Rat?
Ein weiteres Thema am 6. Juli im Rat wird die Frage sein, ob die Stadt sich am neuen Bundesförderprogramm mit dem Namen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Unterstützung der Hallenbadsanierung beteiligen soll. Die Stadt sagt „nein“ – aufgrund einer Empfehlung des Projektteams. Bereits im Jahr 2022 gab es solch ein Förderprogramm, mit den bekannten Folgen: Es gab deutlich mehr Bewerber als Geld vorhanden war, die Hallenbadsanierung bekam keine Zusage, die Pläne mussten überarbeitet werden. Dadurch geriet das Sanierungsprojekt vier Monate in Verzug. Bei einer erneuten Bewerbung (mit ebenso ungewissem Erfolg) würde sich der nächste Projektschritt bis etwa Ende Februar 2024 verzögern. So lange dauert es bis zur Bekanntgabe der Entscheidung durch den Bund.
Selbst für den Fall, dass die Stadt mit ihrer Bewerbung Erfolg haben sollte, wären im Gegenzug die Fördergelder des Landes Niedersachsen in Höhe von 1 Million Euro futsch. Grund: Die Sanierung muss bis zum 30. Juni 2025 fertig sein. Das wäre nicht mehr zu schaffen. Durch erneute und wiederholte Überarbeitung der Pläne würde sich das Projekt um mindestens 20 Monate verzögern. Seitens der Verwaltung rechnet man für so einen Fall mit einer Wiedereröffnung des Hallenbades erst im Oktober 2027. Doch nicht nur das würde zum Problem – das Risiko für den Ausfall technischer Anlagen steige stetig und durch die weitere Verzögerung rechnet man allein aufgrund der erwarteten Preissteigerung mit zusätzlichen 3 Millionen Euro an Kosten.
Die Verwaltung rechnet aufgrund der Erfahrung aus dem Vorjahr ebenfalls mit einer vielfachen Überzeichnung des Förderprogramms bei kleinen Chancen auf Deckung der Mehrkosten, die durch erneute Gutachter, Personal und Antragsbearbeitung entstehen. Daher überrascht es wenig dass die Empfehlung letztlich lautet, „von einem erneuten Förderantrag abzusehen.“ (vu)