(Niedersachsen) Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die geltende, sogenannte „Absonderungsverordnung“ ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31. Januar 2023 verlängert.
Das teilte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums heute mit. Damit müssen Bürger in Niedersachsen, die ein positives COVID-Schnelltestergebnis erhalten, dieses laut Verordnung auch weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen und sich im Falle eines positiven PCR-Ergebnisses für mindestens fünf Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Wir alle wünschen uns, dass die Pandemie schnell endet und wir schon bald auf alle einschränkenden Maßnahmen verzichten können. Unmittelbar vor Beginn des Winters und möglicherweise weiteren bevorstehenden Infektionswellen werden wir in Niedersachsen aber kein unnötiges Risiko eingehen und die wenigen geltenden Basisschutzmaßnahmen weiter aufrechterhalten. Hier gilt daher weiter: Wer mit COVID infiziert ist, bleibt zuhause.“
Es gebe derzeit auch keine Pläne, die Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung zu ändern, um beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen, so Behrens.
Je nach Bundesland ergeben sich somit Unterschiede in den Corona-Verordnungen. So haben Bayern, Schlewsig-Holstein und Baden-Württemberg die Isolationspflicht bereits aufgehoben. In Rheinland-Pfalz soll die Pflicht zur Corona-Quarantäne ebenfalls fallen, berichtet der SWR. In Hessen verzichtet man ab Mittwoch auf die Isolationspflicht. Wie der Focus aufschlüsselt, gibt es damit künftig einen „Corona-Flickenteppich“ in Deutschland. Einige Bundesländer schaffen die Quarantänepflicht ab, andere diskutieren über den Wegfall der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ein einheitliches Vorgehen ist – zumindest derzeit – nicht erkennbar.