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Statt Ablehnung des Antrags: Bauausschuss soll sich mit dem Thema „Schottergärten“ befassen

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(Rinteln) Soll die Stadt Rinteln Maßnahmen gegen Kies-, Schotter- und Steingärten ergreifen? Wenn es nach dem Willen des Wählerbündnisses „Rintelner Interessen“ geht, ja.

Gleich in mehreren Punkten forderte „RI“-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Gert-Armin Neuhäuser die Verwaltung auf, „mit gutem Beispiel voranzugehen“, Schotterbeete am Rathaus oder Steinflächen an Kreisverkehren zu beseitigen und bei Verstößen gegen die Bauordnung geltendes Recht durchzusetzen (wir berichteten).

Die Stadtverwaltung schlug zunächst vor den Antrag abzulehnen und auf der städtischen Internetseite über Nachteile und das Verbot von Steingärten aufzuklären. Begründet wurde die Ablehnung unter anderem damit, dass Schottergärten systematisch kontrolliert und „grundsätzlich alle Bürger unter Verdacht gestellt“ würden. Kies sei im Gartenbereich nicht verboten, daher müsste im Einzelfall die Fläche ausgemessen und dokumentiert werden. Da das Bauamt nicht über so viel Personal verfügt, müsse man eine zusätzliche Stelle allein zu diesem Zweck schaffen. Dabei gehe die Verwaltung eigenen Angaben zufolge bereits konkreten Hinweisen auf Schottergärten nach. Oft sei festzustellen, „dass die Anlage dieser Gärten baurechtskonform erfolgt.“

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Der Jurist Neuhäuser erinnerte an den Paragraphen 5 der Geschäftsordnung des Rates. Darin heißt es in Absatz 2: „Der Rat entscheidet darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrages keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschusszuweisung. Hiervon ist dem Rat in der folgenden Sitzung Kenntnis zu geben.“

Die Stadt solle mit gutem Beispiel vorangehen und Schotterbeete an Kreisverkehren, hier am Kreisel an der Bahnhofstraße, beseitigen, fordert „Rintelner Interessen“. (Archivfoto)

„Die Beratung in einem Ausschuss ist laut Geschäftsordnung die zwingende Voraussetzung für eine Ablehnung des Antrags“, formulierte Neuhäuser. Schließlich habe man zuvor über einen Integrationsrat abgestimmt und über einen weiteren Zugang zum Blumenwall, „und genau so wird es hier auch ablaufen“, mahnte der RI-Fraktionschef an und beantragte, den Schottergarten-Antrag an den Bauausschuss zu verweisen. Für den Fall, das dies nicht passieren würde, forderte Neuhäuser die Stadtverwaltung auf, die Kriterien für eine nicht geschäftsordnungsgemäße Behandlung des Antrags darzulegen.

Für einen kurzen Moment schien das Thema einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht ganz ausgeschlossen, doch dazu kam es nicht. Bernd Kirchhoff (SPD) und Uta Fahrenkamp (Grüne) stellten einvernehmlich fest, der Antrag wäre im Bauausschuss gut aufgehoben, schließlich gebe es dazu noch reichlich Redebedarf. Dem folgten die Ratsmitglieder einstimmig.

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