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Straße, Schritttempo oder Schieben: Radfahrer haben die Wahl

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Für Radfahrer gelten jetzt auf der Konrad-Adenauer-Straße und im Galgenfeld andere Regeln. Sie dürfen es sich aussuchen, wo sie fahren: Auf der Fahrbahn, zusammen mit Autos, LKW und Bussen – oder auf dem Gehweg (vorher kombinierter Rad-/Gehweg), dann aber mit Schrittgeschwindigkeit. Bei hohem Fußgängeraufkommen müssen sie unter Umständen sogar absteigen und das Rad schieben.

Im Vorgriff auf eine generelle Entscheidung über die im Stadtgebiet Rinteln angeordneten Radwegebenutzungspflichten hat die Stadt Rinteln als untere Straßenverkehrsbehörde die Pflicht zur Benutzung der Radwege im Zuge der Landesstraße 435 (Konrad-Adenauer-Straße) und der Gemeindestraße Galgenfeld aufgehoben, wie die Stadtverwaltung jetzt mitteilte.

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Radfahrern wird mit der neuen Beschilderung ein Benutzungsrecht der Gehwege eingeräumt. Dann aber mit Schritttempo.

Die entsprechenden Verkehrszeichen „240“ (gemeinsamer Geh-/Radweg) und „241“ (getrennter Geh-/Radweg) der Straßenverkehrsordnung wurden oder werden in diesen Straßenzügen gerade entfernt. Dafür wurde das Verkehrszeichen „239“ der Straßenverkehrsordnung (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen „1022-10“ der Straßenverkehrsordnung (Radverkehr frei) angeordnet und aufgestellt.

„Die Verkehrsbehördliche Anordnung tritt mit der Montage der Schilder in Kraft“, so der Leiter des Ordnungsamtes, Ulrich Kipp. Durch diese angeordnete Beschilderung haben Fahrradfahrer ab sofort eine Wahlmöglichkeit zwischen der Benutzung der Fahrbahn oder des freigegebenen Gehweges.

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„Speziell langsame oder unsichere Fahrradfahrer können sich somit weiterhin außerhalb der Fahrbahn auf der Gehweganlage fortbewegen, für schnellere und sichere Fahrradfahrer besteht die Möglichkeit, sich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einzureihen und die Fahrbahn im Mischverkehr zu nutzen“, so die Stadtverwaltung.

Im Unterschied zu der bisherigen Regelung haben Fußgänger auf der freigegebenen Gehweganlage absoluten Vorrang vor dem Fahrradverkehr. Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Grundsätzlich ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, bei Bedarf wie z. B. bei hohem Fußgängeraufkommen, entgegenkommenden Rollstuhl-/Rollatornutzern, und weiteren ist gegebenenfalls auch anzuhalten und abzusteigen. Fußgänger dürfen generell weder gefährdet noch behindert werden.

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Die Verkehrssituation im Bereich Konrad-Adenauer-Straße/Galgenfeld wird im Hinblick auf Behinderungen und Gefährdungen speziell auf den Gehweganlagen in den nächsten Wochen verstärkt beobachtet. Denn von dieser Änderung weiß ja noch niemand. Radfahrer nutzen die Radwege in gewohnter Weise, die Schilder hat noch keiner zur Kenntnis genommen.  Zu schnell fahrende Radler will man daher zunächst einmal auf die geänderte Situation hinweisen. Denn Schrittgeschwindigkeit ist nicht genau definiert. Sie entspricht laut verschiedenen Urteilen deutscher Oberlandesgerichte maximal sieben Stundenkilometer. In Österreich sogar nur fünf. Ist jetzt also mit Tempomessungen auf den Gehwegen zu rechnen? Vorerst nicht. Man wolle, so Kipp, der Angelegenheit jetzt erst mal etwa drei Wochen Zeit geben und abwarten, wie sich die Verkehrsteilnehmer auf die Neuerungen einstellen werden. Die Stadt behält sich auch eine Änderung der Freigaberegelung vor.

Konrad-Adenauer-Straße und Galgenfeld sind der Anfang. Bis zum Sommer diesen Jahres werden sämtliche Radwege im Stadtgebiet Rinteln hinsichtlich einer möglichen bzw. erforderlichen Aufhebung der angeordneten Radwegebenutzungspflichten unter Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen (Senioren-/Behindertenbeirat, ADFC) überprüft.

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