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Viel zu tun für die Wasserschutzpolizei

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Die Wasserschutzpolizei der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg hat in der ersten Augustwoche viel zu tun gehabt. Das gute Wetter lockt momentan viele Ausflügler und Wassersportbegeisterte auf die Weser. Doch das Vergnügen des Wassersports kann nicht ohne die Einhaltung von Regeln stattfinden.

„Wir haben des Öfteren mit Wasserski- und Jetskifahrern zu tun, die sich nicht regelkonform verhalten und sich dann einer Kontrolle zu entziehen versuchen. Das ist kein Kavaliersdelikt und kann zusätzlich zu dem eigentlichen Verstoß auch noch ein Bußgeld von bis zu 400 EUR nach sich ziehen.“, so ein Beamter der Wasserschutzpolizei.

Auf der Weser sind immer wieder spezielle Strecken für Jet- und Wasserskifahrer zu finden. Diese ermöglichen eine sichere Ausübung des Sports und im Umkehrschluss wird die restliche Schifffahrt dadurch nicht beeinträchtigt. Im Rintelner Bereich ist beispielweise eine solche Strecke bei Weser-Kilometer 158,50 bis 160,00 eingerichtet. Rund um diesen Streckenabschnitt sieht die Polizei momentan ein weiteres Problem: Das Befahren von sogenannten Kieslöchern oder Kieshäfen. Diese Bereiche an der Weser bezeichnen private Kiesbaustellen, die für den Wassersport nicht zugelassen sind. Gekennzeichnet sind sie in den meisten Fällen durch das Binnenschifffahrtszeichen A1, ähnlich dem Verkehrszeichen 250 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Verbot der Durchfahrt. „Das Ein- und Befahren solcher Kieslöcher kann gefährlich sein. Die dort benutzten Abbaugeräte sind nicht immer sichtbar. Unter Wasser könne sich zum Beispiel Saugrohre oder Kabelkanäle befinden. Diese bergen eine unsichtbare Gefahr, die nicht unterschätzt werden sollte!“, so die Wasserschutzpolizei. Ein Punkt, auf den die Polizisten auch immer wieder hinweisen, ist der Konsum von Alkohol auf dem Wasser.

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Am Samstag, den 1. August, kontrollierten die Beamten den „Kapitän“ eines Schlauchbootes, der mit 2,18 Promille sein Boot führte. Dem betroffenen Mann wurde eine Blutprobe entnommen und ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Bootsverkehr. Beim Wassersport wird die Promillegrenze analog der im Straßenverkehr angewendet. Dabei spielt es keine Rolle, welches Fahrzeug man auf dem Wasser führt. Es gelten die gleichen Promillewerte wie in der Straßenverkehrsordnung. (pr)

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