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Wird Radfahren in der Rintelner Fußgängerzone nur noch von 22 Uhr abends bis 9 Uhr morgens erlaubt?

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(Rinteln) Am heutigen Sonntag ist Felgenfest im Wesertal. Beim autofreien Aktionstag haben auf einer abgesperrten Strecke von Rinteln bis Bodenwerder Fahrräder Vorfahrt. Autos sind „ausgesperrt“.

In der Rintelner Fußgängerzone soll das Radeln laut einem gemeinsamen Antrag von Behindertenbeirat (der künftig Inklusionsrat heißen soll) und Seniorenbeirat an die Stadt Rinteln künftig verboten werden. Vielmehr solle eine „reine Fußgängerzone“ eingerichtet werden. Als Ausnahmeregelung könnte Radfahren abends ab 22 Uhr bis 9 Uhr morgens weiterhin erlaubt bleiben, so die Antragsteller.

Schilder regeln die aktuelle Situation: Radfahren ist in Rintelns Fußgängerzone erlaubt, allerdings im Schritttempo.

Über einen längeren Zeitraum konnte beobachtet werden, dass die Fußgängerzone in den wenigsten Fällen von Touristen befahren wird, sondern zu mehr als 90 Prozent von Einheimischen, so die Unterzeichner des Antrags – der Vorsitzende des Seniorenbeirats, Wilfried Althof, und der Vorsitzende des Behindertenbeirats, Günter Babatz. Die Touristen würden ihr Rad schieben oder hätten es bereits vorher geparkt, heißt es weiter.

Die Diskussion ums Fahrradfahren in der Rintelner Fußgängerzone bekommt durch den Antrag neuen Treibstoff

Die bisherige Regelung würde nicht die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, da die Stadt nicht zur Überprüfung und zur Ahndung von Verstößen in der Lage sei, wird weiter argumentiert. Man habe festgestellt, „dass in den meisten Fällen die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird, und Fußgänger nicht den Vorrang haben“. Vielmehr würden sie „genötigt, ständig den Fahrradverkehr im Auge zu behalten“, um Zusammenstöße zu vermeiden. Dies sei selbst beim Verlassen von Geschäften der Fall. Die Antragsteller geben an, mehrfach Zeugen und selbst Betroffene von Beinaheunfällen gewesen zu sein.

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Das Thema Radfahren in der Fußgängerzone beschäftigt die Rintelner Politik regelmäßig. Bereits 2014 gab es eine Aktion, in der Radler von Vertretern des Seniorenbeirates angesprochen wurden. (Archivfoto)

„Die Fußgängerzone gibt den Fußgängern per Gesetz den Vorrang vor allen anderen Verkehrsmitteln, sich frei und ungefährdet, sorglos und sicher in diesem Bereich zu bewegen“, so Althof und Babatz weiter, auch wenn die Fußgängerzone mittels Regelung durch Zusatzschilder von anderen Fahrzeugen befahren werden dürfe: „Die anordnende Behörde ist verpflichtet ihre Ausnahmegenehmigung daher auch zu überwachen und sicherzustellen, dass die geltende StVO eingehalten wird.“

Davon sei in der Vergangenheit nichts zu sehen gewesen, „selbst der freundliche Polizist als Fußstreife wurde von uns schon seit Jahren nicht mehr gesichtet, schreiben die Antragsteller weiter und weisen der Form halber darauf hin, Kinderwagen und Rollstühle nicht aus der Fußgänzerzone auszuschließen.

Einer zeitlichen Nutzungsbegrenzung in der Zeit von 22 Uhr abends bis 9 Uhr morgens, wie auch in anderen Kommunen gehandhabt, stehe man „nicht ablehnend“ gegenüber. Voraussetzung dafür sei allerdings eine stichprobenartige und sporadische Überwachung der Regelung. Über das Thema wird der Rat diskutieren.

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