Das ging ja schnell: In rekordverdächtigen 20 Minuten war die jüngste Ratssitzung über die Bühne gebracht. Zuvor berieten die Ratsmitglieder im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss.
Am Ende war man sich ungewohnt einig: Ungeteilte Zustimmung für die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rinteln, Daumen hoch für die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2015. Und erwartungsgemäß wurde auch Bauoberrätin Elena Kuhls zur Allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters ernannt.
§ 9 der Hauptsatzung lautet ab dem 01.10. wie folgt:
Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters und Beamtinnen und Beamte auf Zeit
(1) Der Rat der Stadt Rinteln beauftragt auf Vorschlag der Bürgermeisterin/des Bürgermeister seine Beamtin/einen Beamten oder eine Beschäftigte/einen Beschäftigten der Stadt Rinteln mit der allgemeinen Vertretung. Abweichend davon kann auch die allgemeine Vertreterin oder der allgemeine Vertreter als Erste Stadträtin oder Erster Stadtrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.
(2) Die Verhinderungsvertretung regelt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister im Rahmen ihrer/seiner Organisationsgewalt gemäß § 85 Abs. 3 NKomVG.
Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung zum 01.10.2015 muss der Stellenplan 2015 angepasst werden. Da dieser Bestandteil des Haushaltsplans ist, kann er nur mittels Beschluss des Rates der Stadt Rinteln über eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Reine Formsache, wie ein Blick in besagtes Dokument zeigt:
Mit der Nachtragshaushaltssatzung 2015 wird der Stellenplan geändert. In den Endsummen bleiben die Festsetzungen des Haushaltsplanes 2015 unverändert. Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird für 2015 nicht geändert. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2016 wird nicht geändert.Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite in 2015 beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert. Die Steuersätze 2015 werden nicht geändert. Die Festlegung von Obergrenzen wird nicht geändert.
Bei einem Vergleich der Besoldungsgruppen (Einrichtung von zwei A15-Stellen und Wegfall einer B2- und einer A14-Stelle (wir berichteten), verheiratet, kinderlos) ist laut Beschlussvorlage im Jahr 2016 eine Besoldungseinsparung von ca. 18.000,– € zu erwarten. Der Berechnung liegen A 15 Stufe 6 und 7 und A 14 Stufe 6 zugrunde.
Der Ausschreibungstext für die Stelle eines Volljuristen kann erst in den Medien veröffentlicht werden, wenn der Landkreis Schaumburg keine Beanstandungen an der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes, einschließlich des Stellenplanes, hat. Weiterhin muss die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt sein. Die Kosten der Ausschreibung belaufen sich auf ca. 8.000 Euro.