(Rinteln) Besonders im Bauamt der Stadt Rinteln fehlte es an Ingenieuren, doch mit Justin Lachmann konnte die Stadt jetzt einen Hochbauingenieur gewinnen, der am 1. Mai bei der Stadt Rinteln seinen Dienst antritt.
Stadtjurist Jan Boße freute sich bei einer Pressesitzung über die Neubesetzung der Stelle, zumal fachlich qualifizierte Ingenieure nicht einfach zu bekommen sind.
Neuer Hochbauingenieur und neue Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte eingestellt
Eine weitere Stellenbesetzung wurde vom Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Rinteln am Mittwoch dieser Woche beschlossen. Die neue kommunale Natur-, Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte heißt Josefine Kassandra Wahl. Sie überzeugte beim Auswahlgespräch die Jury. Festgelegt hat der Verwaltungsausschuss auch die Termine für den Rintelner Adventszauber, der in diesem Jahr vom 29. November bis 29. Dezember stattfinden soll (mit Ausnahme vom 24. bis 26. Dezember).
Beschlossen wurde auch die Vergabe des Planungsauftrags für das neue Feuerwehr-Logistikzentrum in der Dieselstraße. Derzeit findet dort bereits eine Übergangsnutzung der Feuerwehren der Stadt Rinteln statt, die bei Beginn der Bauarbeiten wieder ausgelagert werden muss. Es wurde auch beschlossen, spätestens nach Abschluss der Leistungsphase 3 die entsprechenden Gremien über den Stand und Inhalt der Planungen zu informieren. So kann auf die Planung, auch hinsichtlich der Kosten entsprechend Einfluss genommen werden.
Zur möglichen Erweiterung der Halle: „Die externen ersten Planungen bleiben abzuwarten und dann zu bewerten. Bauleistungen waren nicht ausgeschrieben und sind auch nicht beauftragt, zunächst muss eine Planung vorliegen!“
Alles (fast) auf Anfang: Das Verfahren zum Thema Windkraft in Westendorf kommt erneut in Gang
Neuigkeiten auch in Sachen Windkraft bei Westendorf. Jan Boße bewertete das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus März diesen Jahres nicht als „scheitern“ der Stadt Rinteln: „Das ist nur die halbe Wahrheit!“. Vielmehr sei die vom Landkreis erteilte Genehmigung zwar nicht aufgehoben, dafür aber nicht vollziehbar und ein ergänzendes Verfahren sei erforderlich, mit neuen Unterlagen zum Artenschutz.
Damit, so Boße, sei man (fast) wieder am Anfang des Verfahrens, da der Investor neue Unterlagen zum Artenschutz vorlegen und die Stadt am Ende wieder beteiligt werden müsse. Erteile der Landkreis dann erneut sein behördliches Einvernehmen, könnte die Stadt dagegen auch wieder klagen. (ot)