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Finanzbehörde gibt grünes Licht bei Hallenbadsanierung: Steuerlicher Querverbund besteht weiter

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(Rinteln) Die Bürgermeisterin der Stadt Rinteln und Vorsitzende des Aufsichtsrates der Bäderbetriebe Rinteln GmbH Andrea Lange und Geschäftsführer Ulrich Karl freuen sich über den positiven Bescheid der Finanzbehörde zum steuerlichen Querverbund.

Zum Hintergrund: Als steuerlichen Querverbund bezeichnet man einen Verbund öffentlich-rechtlicher Betriebe mit einer wechselseitigen wirtschaftlichen und technischen Verflechtung, um Steuern zu sparen. Der Verbund wird in diesem Fall durch das Blockheizkraftwerk (BHKW) erreicht.

Noch vor Weihnachten erreichte die gute Nachricht die Bäderbetriebe Rinteln GmbH, wie jetzt mitgeteilt wurde. „Wir bedanken uns bei der Finanzbehörde für die schnelle und zeitnahe Prüfung unseres Antrages“, so Geschäftsführer Ulrich Karl. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 28. September 2023 der Stadt Rinteln kann es nun weiter gehen.

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“Wir werden zeitnah die nächsten Leistungsphasen zur Generalsanierung unseres Hallenbades Rinteln beauftragen und alles daran setzen, den ambitionierten Zeitplan einzuhalten. Sofern die Technik mitspielt, bleibt das Hallenbad Rinteln – wie angekündigt – bis zum Start der Freibadsaison 2024 geöffnet”, berichtet Ulrich Karl. (pr/Fotos: Bäderbetriebe Rinteln)

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