Pflegebedürftigkeit wird nicht daran gemessen, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist. Ausschlaggebend ist, wie der oder die Betroffene mit den Einschränkungen zurechtkommt. Welche Tätigkeiten sind noch allein zu schaffen, bei welchen wird Hilfe benötigt?
Die BARMER GEK Pflegekasse lässt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt. Die geschieht in der Regel durch einen zuvor angemeldeten Hausbesuch.
„Auch wenn die Gutachter um einen entspannten Umgang bemüht sind: Eine Begutachtungssituation ist immer ungewohnt und in der Aufregung kann schnell etwas vergessen werden“, weiß Carsten Wahle, Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK.
„In unserem BARMER GEK Pflegetagebuch können Versicherte und deren Angehörige alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen notieren, die sie am Tage und in der Nacht erbringen. Diese detaillierte Dokumentation wird der Gutachterin/dem Gutachter bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine wertvolle Hilfe sein. Und gleichzeitig hat der Versicherte die Sicherheit, dass nichts vergessen wird“, ergänzt Sascha Weiß, stellvertretender Regionalgeschäftsführer der BARMER GEK Hannover.
Das Pflegetagebuch ist ein kostenloses Angebot der BARMER GEK Pflegekasse.