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Rinteln: Ist eine Lösung fürs „Bannerverbot“ an Brückengeländern in Sicht?

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(Rinteln) Die Berichterstattung über das Verbot von Werbebannern an Brückengeländern hat viele Diskussionen in Rintelner Vereinen und auch der Politik ausgelöst.

Ob eine neue Ausstellung im Museum bevorsteht, oder jemand einen runden Geburtstag feiert – diese Meldungen waren bisher zwar immer von der Verwaltung geduldet worden, rechtlich zulässig waren sie jedoch nicht.

„Julius wird 18!“ Aber ohne Banner an Rintelns Brücken

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Bauamtsleiter der Stadt Rinteln, Marco Samland, informierte seinerzeit: „Die Regelung, dass Werbung an Brücken unzulässig ist, besteht schon seit mehreren Jahren, eine aktuelle rechtliche Änderung hierzu gibt es nicht!“ Allerdings habe man dem Thema bislang keine größere Beachtung zugemessen, bis es durch eine öffentliche Diskussion zu einem Thema wurde: „Aus bauordnungsrechtlicher Sicht hätte die Werbung nicht angebracht werden dürfen. Allerdings wurden auch keine Bauanträge hierfür eingereicht. Nachdem dies hier in den Fokus geraten ist, wurde seitens der Bauordnung über die bestehende Situation informiert und im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Lage sensibilisiert!“

(§ 50 NBauO – Werbeanlagen – (1) 1Werbeanlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und von allgemein zugänglichen Verkehrs- oder Grünflächen aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen).

Von dem Verbot seien allerdings Präventionsbanner der Polizei oder Banner, die auf den Beginn eines neuen Schuljahres hinweisen sollen ausgenommen, so Samland.

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CDU/FDP/FW fordern praktikable Lösung

Die Gruppe CDU/FDP/Freie Wähler fordert nun von der Verwaltung in einem Antrag, für das Problem „eine praktikable, praxisorientierte sowie kosten- und genehmigungsfreie Lösung an den bisherigen Stellen oder aber an Alternativstandorten zu finden, an denen gleichermaßen wie bisher die Rintelner Bevölkerung und auswärtige Interessierte durch die Anbringung von Werbebannern auf die Veranstaltungen des vielfältigen Kulturlebens in Rinteln hingewiesen und informiert werden können“, wie es im Original heißt.

Per Gesetz genießen Brückengeländer zwar einen besonderen Schutz gegenüber solchen Werbeanlagen, so die Gruppe, dieser Schutz beziehe sich jedoch aufs Verhindern einer Verkehrsgefährdung durch Ablenkung. In den letzten 20 Jahren sei es den Antragstellern zufolge jedoch zu keinem Unfall gekommen, der durch Ablenkung in Form von Werbebannern geschehen sei.

Der Gruppe aus CDU, FDP und FW, liege eigenen Angaben zufolge „außerordentlich viel daran, den Rintelner Vereinen und Rintelner Institutionen praxisorientiert und mit geringem bürokratischem Aufwand feste, verlässliche und attraktive Standplätze für eine Anbringung von Werbebannern zur Verfügung zu stellen um wie bisher Interessierte auf Veranstaltungen in Rinteln nachhaltig hinweisen zu können.“

Daher gelte es, kurzfristig für diese Situation eine geeignete Lösung zu finden, so die Antragsteller. (pr, vu)

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