(Rinteln) Schulen und Kindergärten mussten aufgrund der Corona-Krise schließen. Doch der Beitragszähler läuft weiter.
Die Rintelner SPD will das ändern und Eltern finanziell entlasten – eine „solidarische und sinnvolle Maßnahme“, wie es in einem Antrag an die Verwaltung heißt: „Zur Verringerung der Ausbreitungsgeschwindigkeit der Covid-19 Erkrankung haben das Land Niedersachsen und der Landkreis Schaumburg den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass die Kindertagesstätten der Stadt Rinteln ab dem genannten Zeitpunkt geschlossen sind. Dieser begrüßenswerte Schritt belastet die Eltern im besonderen Maße, da je kleiner die Kinder sind, der Betreuungsaufwand für sie steigt und ihre berufliche Betätigung erschwert wird. In dieser Situation würde die Bezahlung einer Leistung, welche die Stadt Rinteln diesen Eltern gar nicht anbieten kann, zu einer zusätzlichen Belastung junger Familien führen. Selbst wenn rechtlich eine Pflicht zur Bezahlung der Beiträge durch die Eltern bestünde, sehen wir eine Erstattung durch die Stadt Rinteln und damit eine Übernahme der besonderen Belastung junger Familien durch die gesamte Stadtgesellschaft als solidarische und sinnvolle Maßnahme.
Weiterhin stellt die SPD drei Anfragen an die Stadtverwaltung:
1. Nach §1 (8) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rinteln sind für Verpflegung in den Einrichtungen die Gestehungskosten zu zahlen. Welcher Art sind die Verträge mit den Essenslieferanten im Falle einer längerfristigen Schließung, wie sie derzeit vorliegt, gestaltet, insbesondere im Hinblick auf die Frage ob für die Stadt Rinteln weitere Kosten anfallen, welche durch die Eltern zu erstatten wären?
2. Nach §1 (9) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rinteln wird die Benutzungsgebühr nicht erhoben, wenn die Einrichtung einen vollen Kalendermonat geschlossen ist. Welchen Einnahmeausfall würde es durch die Schließung für einen Monat im Haushalt ergeben? Welchen Anteil daran hat die Krippenbetreuung, bzw. die Sonderöffnungszeiten in den Kindergärten?
3. Gibt es eine rechtliche Grundlage außerhalb der Satzung, aufgrund derer die Stadt Rinteln den Eltern die Benutzungsgebühren erstatten muss, auch wenn die Schließung sich nicht auf volle Kalendermonate bezieht?