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Schaumburger Landschaft vergibt erneut Fördermittel: Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen wird aufgestockt

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(Niedersachsen) Das Land Niedersachsen stockt die Mittel des Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen auf.

Damit wird eine Sonderförderung für Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs und zur energetischen Sanierung ermöglicht.

Darunter fallen z.B. die Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und/oder Außentüren sowie der Einbau einer Photovoltaikanlage. Aber auch Verbesserungen des sommerlichen Wärmeschutzes und weitere Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs im Bereich der Veranstaltungstechnik können gefördert werden.

„Für die kleinen Kultureinrichtungen ist es angesichts der gestiegenen Energiekosten und des Klimawandels eine große Hilfe, dass das Investitionsprogramm des Landes Niedersachsen aufgestockt wird“, betont die Geschäftsführerin der Schaumburger Landschaft, Dr. Lu Seegers. „Es ist wichtig, dass die kleinen Kultureinrichtungen, die das kulturelle Leben im Schaumburger Land in hohem Maße tragen, für die Zukunft gut gewappnet sind“.

Die Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro (Förderquote bis zu 75 Prozent) sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen. Auf dem Gebiet des historischen Schaumburgs in den Grenzen von 1640 vergibt die Schaumburger Landschaft die Förderungen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Für die Unterstützung der energetischen Maßnahmen stehen der Schaumburger Landschaft insgesamt etwa 43.000 Euro zur Verfügung.

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Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z.B. eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen oder Genossenschaften, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Die antragstellenden Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten.

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes und des Bundes. Ebenfalls nicht gefördert werden in der Regel bauliche Maßnahmen an und in Gebäuden im Besitz einer Kommune.

Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, die auf der Homepage der Schaumburger Landschaft, www.schaumburgerlandschaft.de, und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, www.mwk.niedersachsen.de, einsehbar sind.

Für die kleinen Kultureinrichtungen, die eine Förderung bei der Schaumburger Landschaft beantragen möchten, ist der 30. September 2023 Antragsstichtag. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, zu richten. (pr)

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