(Rinteln) In den nächsten Tagen erhalten Stadtwerke-Kunden die Jahresschlussrechnung für 2023.
Auch in diesem Jahr verrechnet das Versorgungsunternehmen das Guthaben beziehungsweise die Restforderung der Jahresschlussrechnung mit der anstehenden Abschlagszahlung für den Monat Februar 2024. Das Vorgehen ist den Stadtwerke-Kunden bereits bekannt.
Eine Besonderheit gibt es aber: Aufgrund der staatlichen Energiepreisbremsen, die am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten waren und nun am 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind, finden Kunden eine neue Position auf ihrer Rechnung. „Diese führen wir in der Verbrauchsabrechnung detailliert auf“, erklärt Reiner Stephan, Vertriebsleiter bei den Stadtwerken Rinteln, und führt aus: „Uns ist es wichtig, die Rechnungen für unsere Kundinnen und Kunden so übersichtlich wie möglich zu gestalten.“ Erläuterungen zu den einzelnen Rechnungspositionen hat das kommunale Unternehmen auf seiner Webseite unter www.stadtwerke-rinteln.de anhand einer Beispielrechnung zusammengestellt.
Neue Abschläge für 2024
Die in den Schreiben ausgewiesenen neuen Abschläge für Strom und Gas berücksichtigen die ab 1. März geltenden Strompreise und die Mehrwertsteuererhöhung für Erdgas. Spätestens zum 31. März steigt die Mehrwertsteuer auf Erdgas vom derzeit ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent wieder auf 19 Prozent. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Bundesregierung noch nicht final entschieden, ob diese Erhöhung zum 29. Februar 2024 oder zum 31. März 2024 in Kraft tritt.
Die Erhöhung des monatlichen Abschlags ist ab einem Mindestbetrag von 10 Euro pro Monat auch direkt online auf der Stadtwerke-Webseite möglich.
Keine Karten- und Barzahlung ab dem 1. März 2024
Für alle, die lieber bar oder mit der Karte zahlen, steht noch bis zum 29. Februar 2024 im Kundencenter der Stadtwerke Rinteln im Bahnhofsweg 22 ein Kassenautomat zur Verfügung, um Abschläge oder Nachzahlungen zu begleichen. Ab dem 1. März 2024 wird diese Bezahlmethode eingestellt. Die Karten- und Barzahlung ist dann nicht mehr möglich. Der kommunale Versorger bittet seine Kunden deshalb um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat oder um die Überweisung der Abschlagszahlungen per Dauerauftrag. „Das Lastschriftmandat erleichtert nicht nur uns die Arbeit“, sagt Reiner Stephan und erklärt: „Es ist auch eine bequeme Zahlungsmethode für unsere Kundschaft, die dann nicht jeden Monat von Neuem an die Überweisung denken muss. Umgekehrt erhalten sie ihr Guthaben ganz unkompliziert und fristgerecht zum Stichtag zurück auf ihr Konto,“ erklärt Stephan.
Kundenservice erreichbar
Bei weiteren Fragen rund um die Verbrauchsabrechnung, Abschläge und zu Zahlungsmodalitäten steht der Kundenservice beratend zur Seite. Er ist telefonisch unter 05751 700-96 oder per Mail an abrechnung@stadtwerke-rinteln.de erreichbar. Wer persönlich im Kundencenter im Bahnhofsweg 22 vorbeischauen möchte, wird gebeten, online einen Termin zu den bestehenden Öffnungszeiten zu vereinbaren. (pr)