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CDU will stärker gegen Raser vorgehen: Soll die Stadt einen „Blitzanhänger“ kaufen?

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(Rinteln) Die CDU beantragt den Kauf eines Blitzanhängers zur Überwachung des fließenden Verkehrs in Rinteln. Das Thema soll mit dem Landkreis abgesprochen werden, zuvor soll es eine Kostenermittlung geben. Dabei handelt es sich um mobile Geschwindigkeitsmessanlagen, die in einer Art Anhänger installiert sind und mit einem Zugfahrzeug an verschiedene Orte gebracht werden können.

Als Begründung für den Antrag, der im Rat diskutiert werden soll, führt CDU-Fraktionschef Veit Rauch die jüngste Rechtsprechung an, nach der ein Einsatz von privaten Firmen zur Geschwindigkeitsmessung rechtlich nicht mehr zulässig sei. Im Jahr 2018 sei einmal pro Monat ein privater Anbieter auf städtischem Gebiet zur Messung eingesetzt gewesen, in jenem Jahr wurden laut CDU 1.341 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, also rund 100 Verstöße pro Einsatzmonat. Vor diesem Hintergrund sei eine Neuregelung für Kontrollen „zwingend angeraten“.

Auch seien mit Beginn der dunklen Jahreszeit vermehrt Bitten an die Fraktionsmitglieder herangetragen worden, an Unfallschwerpunkten und Schulen verstärkt Messungen durchzuführen. Ebenso sollen – besonders in den Abendstunden und am Wochenende – Fahrzeuge in der Kernstadt und mehreren Ortsteilen mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sein. Dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger soll mit verstärkten Messungen nachgekommen werden, heißt es in dem Antrag.

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Einmaliges „Blitzen“ pro Monat hält die CDU für zu wenig, um Autofahrer „ausreichend zu sensibilisieren“ und „nachdrücklich zu einem Verhaltenswechsel bei Rasern zu führen“, argumentiert Rauch weiter. Daher solle die Fachabteilung im Hause eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Die CDU geht weiterhin davon aus, dass die Anschaffungskosten eines solchen Anhängers „in einem überschaubaren Zeitraum“ in einem überschaubaren Zeitraum wieder hereingeholt werden.

Ein Projekt, das auch in Nachbarkommunen umgesetzt werden könnte. Die CDU beantragt daher ebenfalls, die Stadtverwaltung solle Kontakt mit benachbarten Städten und Gemeinden aufnehmen und erfragen, ob ein Blitzanhänger gemeinsam gekauft oder an Kommunen gegen Geld ausgeliehen werden könne.

(Symbolfoto)

 

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