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Corona-Lockdown geht grundsätzlich weiter: So sehen die ersten Öffnungsschritte aus

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Nach rund neunstündigen Verhandlungen ging heute in der Nacht der gegen 14:30 Uhr gestartete Corona-Gipfel von Bund und Ländern zu Ende. Der vielfach diskutierte Inzidenzschwellenwert von „35“ als „neue 50“ wurde dabei laut Medienberichten in letzter Sekunde von den Ministerpräsidenten gekippt. Jetzt gilt wieder die Zahl von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage als Maßgabe für Beschränkungen.

Das Ergebnis in Kurzform:

Der Lockdown wird erneut verlängert, diesmal vorerst bis zum 28. März. Am 22. März trifft sich die Bund-Länder-Runde zu weiteren Beratungen.

Ab dem 8. März sind private Treffen wieder mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 soll die Regelung erweitert werden auf zwei weitere Haushalte mit insgesamt maximal zehn Personen (Kinder ausgenommen)

Zweiter und dritter Öffnungsschritt: Ebenfalls ab dem 8. März dürfen – unabhängig von der Inzidenz – Buchläden, Gartenmärkte und Blumengeschäfte wieder öffnen. Es gilt die Platzbeschränkung von zehn Quadratmetern je Kunde (bis 800 Quadratmetern Verkaufsfläche). Ab 800 Quadratmetern muss doppelt so viel Platz pro Kunde zur Verfügung stehen (20 Quadratmeter).

Weitere, körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Flugschulen dürfen den Betrieb aufnehmen (ein negativer Corona-Test ist hierbei Pflicht).

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Bei einer Inzidenz von unter 50 darf der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Zoos und Galerien. Kontaktfreier Sport im Freien ist mit 10 Personen möglich. Steigt die 7-Tages-Inzidenz über 50 (bis 100), gilt „Termin-Shopping“ im Einzelhandel (1 Kunde pro 40 Quadratmetern Verkaufsfläche). Ebenso Zoo- und Museumsbesuche mit Termin und Dokumentation. Sport im Freien ist (kontaktfrei) mit höchstens 2 Personen (oder 10 Kindern) erlaubt.

Vierter Öffnungsschritt (14 Tage später, frühestens ab 22.3.): Liegt die Inzidenz unter 50, darf die Außengastronomie öffnen, ebenso Theater, Kinos und Opernhäuser. Kontaktsport darf draußen betrieben werden, kontaktfreier Sport innen. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 ist jeweils ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest erforderlich.

Fünfter Öffnungsschritt (14 Tage danach, frühestens ab 5.4.): Freizeitveranstaltungen dürfen draußen mit 50 Teilnehmern stattfinden, ebenso Kontaktsport drinnen. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gilt im Einzelhandel: 1 Kunde pro 10 Quadratmetern (ab 800 qm ein Kunde pro 20 qm). Kontaktsport darf draußen, kontaktfreier Sport drinnen ohne Test ausgeübt werden. Kontaktsport drinnen erfordert einen negativen Corona-Test.

Als „Corona-Notbremse“ gilt: Sobald die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 50 bzw. über 100 ansteigt, treten die vorherigen Regelungen wieder in Kraft.

Die nationale Teststrategie wird ausgeweitet. Personal in Schulen und Kinderbetreuung, sowie Schüler im Präsenzunterricht sollen die Möglichkeit erhalten, einmal pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchzuführen. Auch für Unternehmen mit Beschäftigen vor Ort soll diese Möglichkeit geschaffen werden. Asymptomatische Bürger (also alle, die keine Symptome aufweisen) sollen sich ebenfalls einmal pro Woche kostenlos mit einem Schnelltest in einem kommunalen Testzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten testen lassen können.

Für alle genannten gilt: Ein positiver Schnell- oder Selbsttest erfordert eine Selbstisolation und eine Bestätigung mittels (kostenlosem) PCR-Test. Fällt auch dieser positiv aus, müssen auch die direkten Kontaktpersonen nach „K1“-Kategorie in Quarantäne.

Ab Ende März soll auch in Haus- und Facharztpraxen geimpft werden, um eine schnellere und breitere Verabreichung der Impfstoffe zu gewährleisten. Weitere Entscheidungen über Gastronomie, Reisen, Hotels und Veranstaltungen sollen auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März fallen.

Übersicht der Regelungen ab dem 8.3.2021

(Quelle: Bundesregierung)

 

 

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