Die Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden muss nochmal im Rat zur Abstimmung gebracht werden – in veränderter Form.
Bürgermeister Thomas Priemer legte jetzt Einspruch gegen den Ratsbeschluss ein, in dem unter anderem die Anzahl von elf Wahllokalen festgelegt worden war. Die Beschlussvorlage der Verwaltung löste daraufhin in der jüngsten Ratssitzung heftige Diskussionen um die Grundsätze der Demokratie aus. Unter anderem WGS-Fraktionsvorsitzender Dr. Gert Armin Neuhäuser protestierte vehement gegen die geringe Anzahl Wahlbezirke, die sich von denen bei der jüngsten Kommunalwahl (dort waren es 27), deutlich unterscheiden und wies darauf hin, dass so eine Satzung durchaus per Klage zu Fall gebracht werden könne. Auch überregional stieß der Beschluss sauer auf: Der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ nannte die Entscheidung „rechtswidrig“ und äußerte Bedenken.
Priemer erklärte in der Einspruchsbegründung, die Reduzierung auf elf Wahlbezirke sei vorgeschlagen worden, da es in letzter Zeit immer schwieriger wurde, ausreichend ehrenamtliche Wahlhelfer zu verpflichten. In einigen Wahllokaken wie Westendorf, Wennenkamp und Friedrichswald gebe es außerdem nur noch „sehr wenige Abstimmungsberechtigte“. Bei einer geringen Abstimmungsbeteiligung könne das Abstimmungsgeheimnis nicht mehr gewährleistet werden.
Die öffentlichen Diskussion und die Einwände während der Ratssitzung habe Priemer zum Anlass genommen, eine erneute rechtliche Prüfung vorzunehmen. Im Hinblick auf eine mögliche, gerichtliche Klärung, sei Priemer zu der Auffassung gelangt, dass die Begründung für die Reduzierung der Abstimmungsbezirke nicht ausreichend sei und nicht den Anforderungen an eine Ausnahme von der „Sollvorschrift“ des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes genüge.
Die öffentliche Debatte über den Brückentorkomplex mache eine Grundsatzentscheidung dringend erforderlich, begründet Priemer: „Die Diskussion seit nunmehr über zwei Jahre über die Sanierung oder den Verkauf des Brückentorsaal kann nicht weiter durch möglicherweise einsetzende Rechtsstreitigkeiten behindert werden.“ Die Bürger hätten Anspruch darauf, „zeitnah Klarheit und Gewissheit über die Entwicklung des Brückentorkomplexes mit den möglichen Alternativen zu erhalten.“ Durch die aufschiebende Wirkung des Einspruchs muss die Satzung dem Rat (die nächste Sitzung findet am 26. September statt) erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.